10 Fehler bei Schimmelpilzbefall

Schimmelbefall selbst entfernen?
Diese 10 Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden!

Nach aktuellen Studien sind in 2 von 3 Haushalten Teilflächen von Schimmelpilz befallen.

Ein erschreckendes Ergebnis, wenn man bedenkt, welche Gesundheitsgefahren und Krankheiten von Schimmelpilzen ausgehen können.
Dies sind vor allem Erkrankungen der Atemwege, chronische Erschöpfungszustände, chronische Entzündungen und insbesondere Allergien.

Zusätzlich sind sehr viele laienhafte Halbwahrheiten und professionelle Baumarktverdummung über die Behandlung von und die Gefahren durch Schimmelpilze im Umlauf.
Eine besonders absurde Phrase die man immer wieder hört:
Die Farbe des Schimmelpilzes sagt etwas über deren Gefährlichkeit aus. Das ist völliger Blödsinn.
Nach dem Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Sanierung von Schimmelpilzbefall ist alleinig die Größe des Schimmelpilzbefalls ausschlaggebend. Ab einer befallenen Fläche von 0,5 Quadratmeter sollte man einen Sachverständigen zur Kontrolle, Gefährdungsbeurteilung und Ursachenabklärung hinzuziehen,oder aber die Entfernung zumindest einem Fachbetrieb überlassen.

Aber die Kosten für einen Sachverständigen…..
Meine langjährige Erfahrung zeigt immer wieder deutlich, dass die Kosten für eine Sachverständigenbeurteilung immer gut investiert sind. Durch die fachgerechte Analyse des Schadens und die Beratung werden unnötige Arbeiten oder den Schaden nur verschlimmernde Sanierungsversuche vermieden.

So werden fast immer Einsparpotentiale zwischen 500 und 5000 Euro gefunden, weil Fehler in dem Sanierungsablauf von Anfang an vermeiden werden.
Oder auch, weil völlig unnütze Sanierungsmaßnahmen vor deren Ausführung verhindert werden.
Falls Sie einen Schimmelpilzbefall in Ihrem Haus haben, sollten sie daher folgende Fehler unbedingt vermeiden:

 

1. Einfach abwarten.

Ist der Schimmel erst einmal da, ist zeitnahes Handeln gefordert. Aufschieben und abwarten löst das Problem nicht, es verschlimmert sich nur mit der Zeit. So wird aus einem kleinen Schaden schnell ein massives Problem mit den entsprechend höheren gesundheitlichen Gefährdungspotential und höheren Sanierungskosten.

 

2. Einfach Trocknungsgeräte aufstellen.

Bei Schimmelpilzbefall niemals ein Trocknungsgerät mit Lüfter (Bautrockner, Kondenstrockner etc.) aufstellen. Diese Geräte verteilen die Schimmelpilzsporen in der gesamten Wohnung. Erst trocknen, wenn der Schimmelpilz vorab komplett und vollständig unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahem gegen eine zusätzliche Sporenverdriftung und dem Tragen der persönlichen Schutzausrüstung entfernt worden ist.
Neueste Forschungsergebnisse des Umweltbundesamtes haben bestätigt, das bei einer nicht fachgerechten Entfernung und Trocknung von befallenen Materialien (Gipskarton, Gipsputz, Mineralfaser, Polystyrol, Tapeten, Textilbeläge etc.) zwischen 35.000.000 und 45.000.000 Sporen pro Kubikmeter Raumluft freigesetzt werden.
Diese finden sich dann in der Lunge des Heimwerkers oder in der ganzen Wohnung verteilt wieder.

 

3. Einfach Abwischen.

Auf keinen Fall einfach nur abwischen, auch wenn der Befall noch nicht die vom Umweltbundesamt vorgegebene Grenze von 0,5 Quadratmeter überschritten hat. Holen Sie lieber sofort einen Sachverständigen um der Ursache des Schimmelpilzbefalls auf den Grund zu gehen. Dieser sollte den Befall zur besseren Beurteilung im Originalzustand sehen. Nach der entsprechenden Beurteilung des Sachverständigen kann dann der Schimmelpilz eventuell immer noch von ihnen entfernt werden.

 

4. Muttis Hausmittel: Essigwasser.

Essig tötet keine Schimmelpilze und -sporen ab. Die saure chemische Basis der Essigsäure bildet gleich wieder die Grundlage für einen neuen Schimmelpilzbefall. Dies gilt für jedes sogenannte Anti- Schimmelmittel. Es gibt zurzeit kein Mittel auf dem Markt, welches verlässlich Schimmelpilze und deren Sporen abtötet.

 

5. Einfach mal einen Schimmelentferner aufsprühen.

Sowohl in den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (übrigens schon seit dem Jahr 2009) als auch In der Zeitschrift ÖKO-Test heißt es auf den Punkt gebracht:
Finger weg von Anti-Schimmelmittel aus dem Baumarkt etc. !!
Durch das Aufsprühen verbreiten sich die Schimmelpilzsporen massiv in der Raumluft. Teilweise enthalten diese Mittel Formaldehyd und fast immer Chlorbleiche und Wasserstoffperoxid. Diese Stoffe sind in der Raumluft und somit beim Einatmen schädlicher als mancher Schimmelpilz.

 

6. Befallene Räume einfach weiter bewohnen.

In den durch Schimmelpilz befallenen Raum sollten sie sich auf keinen Fall weiter aufhalten. Je länger man in dem sporenbelasteten Raum verbleibt, umso höher wird die Gefahr einer Sensibilisierung, die dann erst chronische Krankheitssymptome und Allergien auslöst.

 

7. Eigene Proben nehmen.

Probenentnahmen sind nicht in allen Fällen sinnvoll. Die auf dem Markt befindlichen Tests zur Eigenanwendung sind nicht aussagekräftig, da sie nur einen kleinen Teilbereich abdecken, der nicht aussagekräftig genug für eine seriöse und ausreichende Bewertung ist. Entscheidend ist auch, für welchen Befund man welche Art von Probe (Folienkontakt, Nähragarschale, Luftkeimmessung, Materialprobe etc.) sinnvoll einsetzt. Das kann in der Regel nur ein Sachverständiger beurteilen.

 

8. Keinen seriösen und kompetenten Fachbetrieb beauftragen.

Nicht jeder Handwerksbetrieb, auch wenn er es behauptet, kann Schimmelpilze fachmännisch nach den Richtlinien des Umweltbundesamtes beurteilen, entfernen und dauerhaft sanieren. Achten sie hierbei unbedingt auf entsprechende Qualifikationsnachweise und Referenzen der Anbieter.

 

9. Eigene Ursachenforschung.

Schuster bleibe bei deinen Leisten. Nur eine hundertprozentige Behebung der eigentlichen Schadensursache garantiert eine dauerhafte und nachhaltige Entfernung des Schimmelpilzbefalls. Wird die Ursache nicht fachgerecht und vollständig ermittelt und saniert, ist ein neuer Schimmelpilzbefall nur eine Frage der Zeit.

 

10. Kompromisse eingehen.

Die praktischen Erfahrungen an hunderten von Beispielen zeigen:
sollte der Schimmelpilz nicht konsequent und vollständig entfernt worden sein, kommt es immer wieder zu neuem Schimmelpilzbefall und auch zu wiederholten gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Darum gilt: Bei Schimmelpilzbefall zuerst einen Sachverständigen oder Fachbetrieb zur fachgerechten Beurteilung des Befalls hinzuziehen!

Sollte der Schaden unter der kritischen Flächengröße von 0,5 Quadratmetern sein, kann der Sachverständige ihnen dann die Freigabe zur Entfernung in Eigenleistung erteilen.
Das Schreckgespenst „‚Schimmelpilz“ hat dann schnell ein Ende und sie können wieder in einem gesunden Raumklima ohne gesundheitliche Risiken wohnen.